Ja. Wir bieten Sozialbestattungen zu reduzierten Konditionen an – unter klaren und verbindlichen Bedingungen.
Weil Sozialämter häufig erst nach mehreren Wochen oder Monaten zahlen. Die Anzahlung deckt notwendige Vorleistungen ab. Auch bei der Sozialbestattung muss diese Anzahlung geleistet werden.
Die Anzahlung beträgt 2.000 €.
Nach Zahlungseingang des Sozialamts wird die Anzahlung vollständig verrechnet.
Nein. Sozialbestattungen werden ausschließlich gegen Anzahlung übernommen.
In diesem Fall kann kein Auftrag angenommen werden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Nein. Die Organisation der Anzahlung obliegt den Auftraggebenden.
Wir übernehmen die komplette Organisation: Anmeldung beim Friedhof oder für See/Wald, Trauerbegleitung und Abwicklung mit dem Sozialamt. Sie müssen sich nur um die Anzahlung kümmern.
In der Regel: Sterbeurkunde, Antrag auf Sozialbestattung beim Amt und Nachweis über Einkommensverhältnisse. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung.
Das Sozialamt zahlt die gesetzlich festgelegten Mindestkosten für eine anonyme Bestattung auf dem Friedhof. Alles darüber hinaus wird nur fällig, wenn zusätzliche Leistungen gewünscht werden.
Ja, z. B. eine Traueranzeige, ein Kranz oder der Leichenschmaus. Diese Extras müssen jedoch selbst bezahlt werden.
Neben anonymen Grabstellen auf Friedhöfen bieten wir auch stille See- und Waldbeisetzungen an. Die Kosten orientieren sich ausschließlich an den Beträgen, die das Sozialamt für ein anonymes Grab auf dem Friedhof abrechnet.
Ja. Sozialbestattungen werden anonym durchgeführt, das heißt, es gibt keine persönliche Namenskennzeichnung auf dem Grab. Auf Friedhöfen können die Angehörigen jedoch selbstverständlich an der Beisetzung teilnehmen. Bei der stillen See- oder Waldbeisetzungen ist die Teilnahme nicht möglich.
Der Verstorbene wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Die Angehörigen können nicht teilnehmen.
Sobald die Anzahlung geleistet und die Formalitäten erledigt sind, kann die Bestattung innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Zahlung des Sozialamts erfolgt später.
Ja. Wir bieten eine kostenfreie Beratung zu allen Fragen der Sozialbestattung an.
Bitte direkt an das Göttinger Bestattungshaus. Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise Schritt für Schritt.